Künstlersozialkasse – gute Aussichten für Maskenbildner

Maskenbildner wurden als neue Berufsgruppe in den Abrenzungskatalogs der für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen aufgenommen

Die Aussichten für freiberufliche Maskenbildner für eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse haben sich deutlich verbessert.
In der Neufassung des sogenannten „Abrenzungskatalogs für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen“
sind, neben Drehbuchautoren, Regisseuren, Szenen- und Kostümbildnern, nun auch die Maskenbildner als Berufsgruppe genannt. Dies gilt jedoch nur im Bereich der darstellenden Kunst (Bühne und Film!), nicht hingegen z. B. bei Magazin- und Nachrichtensendungen, wie die Künstlersozialkasse klarstellt.

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