Abgabe an die Künstlersozialkasse auch für Veröffentlichungen von Geschäftsberichten und Mitarbeiterzeitungen

interessiert sich auch für Extranets und Geschäftsberichte von Unternehmen

Die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe sind inzwischen den meisten Unternehmen ein Begriff. Doch es stellt sich immer wieder die Frage, wann und wofür diese zu leisten ist.

Unternehmen die z.B.  Ihre Geschäftsberichte veröffentlichen und von freien Textern oder Journalisten aufbereiten lassen sollten nicht vergessen, dass diese Honorare selbstverständlich  als Abgabenpflichtige Honorare zu melden sind.

Gleiches gilt für Mitarbeiterzeitungen und Intranets, die durch freie Redakteure und Journalisten, Webdesignern und Texter redaktionell und grafisch betreut werden. In all diesen Bereichen besteht Potential für die Abgabe an die Künstlersozialkasse.

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